Wir wollen Ihnen stets erstklassige Leistungen bieten und auf Ihre Anliegen eingehen. Sollten Sie dennoch mit unseren Produkten oder unserem Service unzufrieden sein, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst.
Sie können uns Ihre Beschwerden wie folgt zukommen lassen:
Hier finden Sie unsere Servicenummern | Kontaktseite |
Fax | +49 7136 9513-133 |
info@allianz-esa.de | |
Postanschrift | Friedrichsplatz 2, 74177 Bad Friedrichshall |
Online-Formular | Kontaktformular |
Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen vertraulich, so schnell wie möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen. Falls eine abschließende Bearbeitung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen möglich ist, erhalten Sie einen Zwischenbescheid und werden über die weiteren Schritte informiert.
Damit wir Ihr Anliegen schnell und umfassend bearbeiten können, bitten wir Sie um folgende Informationen:
Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch kostenfrei an die nachfolgend genannte Schlichtungsstelle wenden. Diese Ombudsstelle unterstützt die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern (Versicherungsnehmern) und Versicherungsunternehmen. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder im Internet unter
www.versicherungsombudsmann.de
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (z.B. über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Union eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den zuständigen Ombudsmann weitergeleitet.
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat VBS 4
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Website: www.bafin.de
Eine Beschwerde kann ebenfalls kostenfrei an die BaFin gerichtet werden. Diese prüft dann, ob der Versicherer die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Einzelne Streitfälle kann die BaFin nicht verbindlich entscheiden.