Downloads Musterkollektionsversicherung
Bei Reisen von Handlungsreisenden und Vertretern sind die mitgeführten Musterkollektionen vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Wirksamen Versicherungsschutz bietet Allianz Esa über die Musterkollektionsversicherung.
Versicherbar sind Musterkollektionen sowie deren Verpackung und Behältnisse, die von Handlungsreisenden und Vertretern mitgeführt werden.
Gold- und Silberwaren, Bijouterien, Juwelen, Edelsteine, Perlen, Taschen- und Armbanduhren, Edelmetalle, Münzen und Artikel der Schmuckwarenindustrie können durch eine Musterkollektionsversicherung nicht versichert werden. Hierfür ist eine Reise- und Warenlagerversicherung zu beantragen.
Nicht versicherbar sind Wertpapiere aller Art, Gemälde, Skulpturen, alle Gegenstände von Kunst- und Liebhaberwert.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherten Gegenstände von den ständigen Wohn- oder Geschäftsräumen oder der ständigen Garage des Versicherungsnehmers oder des Reisenden (Vertreter) entfernt werden und endet, sobald sie dort wieder eintreffen.
Der Geltungsbereich bezieht sich wahlweise auf
Während der Beförderung und einer damit verbundenen Lagerung besteht Versicherungsschutz gegen Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Regen, Schnee und Hagel, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl und Unterschlagung. Ausnahme: In Kraftfahrzeugen jedoch nicht gegen einfachen Diebstahl und Unterschlagung. Einbruchdiebstahl gilt nur versichert, wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen war.
Während der Unterbringung besteht Versicherungsschutz in Hotels etc. und in den Häusern der Kundschaft gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung.
Nicht versichert sind, neben den politischen Gefahren, insbesondere auch Schäden durch Untreue von Angestellten des Versicherungsnehmers.
Vertragsgrundlage sind die Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Musterkollektions-Versicherung (AVB Musterkollektion) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Berechnung des Versicherungsbeitrags erfolgt aus der Gesamt-Versicherungssumme, abhängig vom Geltungsbereich.
Ihr Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe berät Sie gerne.