Der Spediteur versichert damit seine Haftung für Schäden an den übernommenen Gütern und daraus resultierenden Vermögensschäden.
Um sich auf die in den „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)“ enthaltenen Haftungsbeschränkungen berufen zu können, muss der Spediteur seine Haftung entsprechend versichern.
Zielgruppe
Spediteure, Logistikdienstleister und Lagerhalter.
Vorteile
Versicherungsschutz für die Haftungsrisiken des Spediteurs und die Interessen seiner Auftraggeber an deren Ware, soweit die Warenversicherung über den Spediteur eingedeckt ist.
Die Haftung aus speziellen speditionellen Leistungen kann versichert werden.
Individuelle Sicherheitskonzepte und Schadenverhütung durch Experten von Allianz Esa und Allianz.
Kompetente Schadenbearbeitung.
An den Bedarf des Kunden angepasste Vertragsgestaltung.
Die Haftung aus Verkehrsverträgen, soweit die Tätigkeiten in der Betriebsbeschreibung angegeben sind, z.B. nach Maßgabe:
von internationalen Übereinkommen (CMR, CIM, MÜ, Haager Regeln, Hague Visby Rules, Hamburg Regeln, CMNI).
von deutschen gesetzlichen Bestimmungen.
von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsnehmers (z.B. ADSp, VBGL).
von Bestimmungen eines FIATA-FBL/ TBL.
eigener HAWB oder House B/L.
der jeweils nationalen gesetzlichen Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe in den Staaten des EWR und der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen anderer Staaten (subsidiär bis 8,33 SZR/kg).
des Rechts der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) .
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken.
Wer kann versichert werden?
Speditionen, Frachtführer, Logistikbetriebe sowie alle Unternehmen, die gewerbsmäßig:
die Versendung von fremden Gütern besorgen.
die Beförderung fremder Güter mittels Kraftfahrzeug durchführen.
die Lagerung fremder Güter übernehmen
Vom Ein- Mann Betrieb über Inhabergeführte Unternehmen bis zu Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern.