Frachtführer-Haftpflichtversicherung

 

 

 

Frachtführer-Haftungsversicherung

Wer transportiert, der haftet.

Wenn die Lkw-Ladung im Straßengraben landet oder die übernommenen Sendungen im Container beschädigt werden, ist der Transportunternehmer für den Schaden verantwortlich. Deshalb ist die Verkehrshaftungsversicherung ein Muss im gewerblichen Gütertransport. Auch bei größter Sorgfalt kann mal etwas schief gehen: Eine Lieferfrist wird überschritten oder bei der Organisation der Versendung passiert ein Fehler.

Transportunternehmer kennen die Gefahren, denen ihr Unternehmen bei der Straßen-, Bahn oder Seebeförderung täglich ausgesetzt ist. Aus gutem Grund schreiben das Güterkraftverkehrsgesetz (§ 7a GüKG) sowie Geschäftsbedingungen der Transportunternehmer eine Verkehrs-Haftungsversicherung vor. Eine Versicherungspflicht besteht, wenn Sie geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Soweit die gesetzlichen Vorgaben. Die speziellen Anforderungen für Ihren Betrieb klären wir in einer umfassenden Beratung.

Wer ist versichert?

Versichert werden können natürliche und juristische Personen. Mitversichert sind alle Mitarbeiter Ihres Betriebes, wenn Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben tätig werden.

Was ist versichert?

Versichert sind nach Maßgabe Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Frachtführerhaftung:

  • Güterschäden (Verlust und Beschädigung)
  • Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, sonstiges Fehlverhalten)

Wann und wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz ist auf das jeweils gegebene Verkehrshaftungsrisiko abzustellen. Versicherungsschutz besteht für Ihr Transportunternehmen normalerweise innerhalb Europas mit Ausnahme von Transporten in die GUS-Staaten, sofern Sie keinen eingeschränkteren Bereich gewählt haben. Sollten Sie Transporte nur innerhalb von 100 km vom Standort Ihres Betriebes versichert haben, darf diese Grenze nicht überschritten werden. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Welche Schadenfälle sind versichert?

Im Schadenfall prüft die Allianz Esa cargo & logistics, ob der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. Weiterhin prüft sie, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Allianz Esa bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt die Allianz Esa für Sie ab, notfalls vor Gericht.

Konditionen

Der Beitrag richtet sich nach den Kriterien, die für den Umfang der Haftpflicht von Bedeutung sind.

Mögliche Ergänzungen / Erweiterungen des Versicherungsschutzes

Versicherbar sind die speditionellen und Lagerhalterrisiken. Für die Haftung aus Speditions- und Lagerverträgen (disponierte Lagerung) benötigen Sie gesonderten Versicherungsschutz, es sei denn, Sie sind ein Umzugsgutunternehmen.