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Flyer Versicherung für Photovoltaikanlagen
Flyer Photovoltaik-Versicherung im Überblick
... kann das zu schweren finanziellen Folgen führen und Ihre Kalkulation ins Wanken bringen. Insbesondere dann, wenn Sie im Falle eines Schadens für teure Reparaturen oder bei einer kompletten Zerstörung für die Kosten einer neuen Photovoltaikanlage selbst aufkommen müssen. Hinzu kommen noch die fehlenden Einnahmen für den erzeugten Strom und/oder etwaige Mehrkosten für den Fremdstrombezug, sofern Sie den erzeugten Strom selbst verbrauchen.
Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist an hohe finanzielle Anforderungen geknüpft – egal ob es sich dabei um Eigen- oder Fremdfinanzierung über Kredite oder Leasingverträge handelt. Ihre Investitionen/Finanzierung kann durch den Abschluss einer Photovoltaik-Versicherung abgesichert werden.
Versichert ist die gesamte Photovoltaikanlage samt ihrer wesentlichen Bestandteile. Diese sind:
Die Photovoltaik-Versicherung beinhaltet:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Der vollumfängliche Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage beginnt, sobald sie betriebsfertig ist, d.h., nach beendeter Erprobung bzw. nach dem Probebetrieb.
Darüber hinaus besteht bereits vor diesem Zeitpunkt im Rahmen einer vorgezogenen beitragsfreien Baudeckung Versicherungsschutz. Die vorgezogene Baudeckung ist auf definierte Gefahren und für eine Dauer von maximal 4 Wochen beschränkt.
Die Deckung greift, wenn Sie liefervertraglich bereits vor der Abnahme/Betriebsfertigkeit das Risiko für die Anlage tragen müssen bzw. keine anderweitige Versicherung besteht. Dies gilt jedoch nicht für die Ertragsausfall und/oder Mehrkostenversicherung.
Versicherungsort ist das vereinbarte Betriebsgrundstück.
Die Photovoltaik-Versicherung stellt eine sogenannte „Allgefahrendeckung“ dar, d.h., es sind nicht nur Einzelgefahren wie z.B. Feuer oder Diebstahl versichert.
Versichert sind Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an der versicherten Photovoltaikanlage durch ein unvorhergesehenes Ereignis, z.B. durch:
Es gibt nur wenige Ausschlüsse, zum Beispiel Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung) an der versicherten Photovoltaikanlage, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, durch:
Bei der Entschädigungsberechnung wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen bzw. die zeitliche Selbstbeteiligung angerechnet.
Die Versicherungssumme wird aus dem jeweils gültigen Kaufpreis für die Neuanschaffung der versicherten Photovoltaikanlage im Neuzustand (Neuwert) einschließlich der Bezugskosten (z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) gebildet.
Der Beitrag ist abhängig von der Anlagenleistung (installierte Leistung in kWp) bzw. bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 kWp nach der Höhe der Versicherungssumme.
Mit unserer Photovoltaik-Versicherung sind Sie für Sachschäden (Elektronikversicherung) und Vermögensschäden (Ertragsausfall- und/oder Mehrkostenversicherung) für Ihre Photovoltaikanlagen auf Dächern und/oder Fassaden bis 1 Mio.€ Versicherungsneuwert finanziell bestens abgesichert.
Falls Sie auch Freiflächenanlagen oder Photovoltaikanlagen auf Dächern und/oder Fassaden mit einem Neuwert von über 1 Mio. € betreiben, können wir Ihnen hierfür selbstverständlich ebenfalls individuelle Versicherungskonzepte anbieten.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvermittler vor Ort über die Risikovorsorge für Ihre Photovoltaikanlage.