Fotovoltaik alternative

 

 

Photovoltaik-Versicherung
zur Versicherung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und/oder Fassaden bis 1 Mio. € Versicherungsneuwert

Wenn die Technik ausfällt...

... kann das zu schweren finanziellen Folgen führen und Ihre Kalkulation ins Wanken bringen. Insbesondere dann, wenn Sie im Falle eines Schadens für teure Reparaturen oder bei einer kompletten Zerstörung für die Kosten einer neuen Photovoltaikanlage selbst aufkommen müssen. Hinzu kommen noch die fehlenden Einnahmen für den erzeugten Strom und/oder etwaige Mehrkosten für den Fremdstrombezug, sofern Sie den erzeugten Strom selbst verbrauchen.

Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist an hohe finanzielle Anforderungen geknüpft – egal ob es sich dabei um Eigen- oder Fremdfinanzierung über Kredite oder Leasingverträge handelt. Ihre Investitionen/Finanzierung kann durch den Abschluss einer Photovoltaik-Versicherung abgesichert werden.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesamte Photovoltaikanlage samt ihrer wesentlichen Bestandteile. Diese sind:

  • Module, Wechselrichter, Trafo, Modulhalterungen/Gestelle
  • Verkabelung für die Photovoltaikanlage
  • Im Wert enthaltene Energiespeicheranlagen bis zu einem Versicherungsneuwert von 100.000 Euro
  • Schalt- und Regeltechnik sowie stationäre Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge
  • Elektrisch beheizte Warmwasserboiler (incl. dazugehörender Pumpen- und Steuerungstechnik), wenn diese ausschließlich mit   dem durch die versicherte Photovoltaikanlage erzeugten Strom beheizt werden und im Lieferumfang der Photovoltaikanlage enthalten sind (keine Kombinationsgeräte im Rahmen der Haustechnik)

Die Photovoltaik-Versicherung beinhaltet:

  • Elektronikversicherung
  • Ertragsausfall- und/oder Mehrkostenversicherung
  • Differenzkaskodeckung für Kredit-/Leasingnehmer im Totalschadenfall bei Nicht-Wiederherstellung/-Wiederbeschaffung
  • Einspeisedifferenzdeckung nach einem ersatzpflichtigen Totalschadenfall
  • Ertragsgarantie für Mindererträge infolge verminderter Globalstrahlung bei Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von maximal 10 kWp obligatorisch, bzw. optional für Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 kWp.

Wann und wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt.

Der vollumfängliche Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage beginnt, sobald sie betriebsfertig ist, d.h., nach beendeter Erprobung bzw. nach dem Probebetrieb. 

Darüber hinaus besteht bereits vor diesem Zeitpunkt im Rahmen einer vorgezogenen beitragsfreien Baudeckung Versicherungsschutz. Die vorgezogene Baudeckung ist auf definierte Gefahren und für eine Dauer von maximal 4 Wochen beschränkt.

Die Deckung greift, wenn Sie liefervertraglich bereits vor der Abnahme/Betriebsfertigkeit das Risiko für die Anlage tragen müssen bzw. keine anderweitige Versicherung besteht. Dies gilt jedoch nicht für die Ertragsausfall und/oder Mehrkostenversicherung.

Versicherungsort ist das vereinbarte Betriebsgrundstück.

Welche Schadenfälle sind versichert?

Die Photovoltaik-Versicherung stellt eine sogenannte „Allgefahrendeckung“ dar, d.h., es sind nicht nur Einzelgefahren wie z.B. Feuer oder Diebstahl versichert.

Versichert sind Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an der versicherten Photovoltaikanlage durch ein unvorhergesehenes Ereignis, z.B. durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost
  • Tierverbiss
  • Überschwemmung nach entsprechender Risikoprüfung
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, ED, Raub

Es gibt nur wenige Ausschlüsse, zum Beispiel Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung) an der versicherten Photovoltaikanlage, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, durch:

  • Kriegsereignisse; innere Unruhen, sofern die im Versicherungsschein dokumentierte Grenze überschritten wird
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Erdbeben
  • betriebsbedingte Abnutzung und Alterung
  • Garantieschäden (gilt nicht für Ertragsausfälle und Mehrkosten)

Leistungsumfang

  • Mit wenigen Ausnahmen gilt Neuwertentschädigung
  • Auf eine Anrechnung des Wertes des Altmaterials wird verzichtet
  • Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei der Entschädigungsberechnung bis zu 10 % der Versicherungssumme für die Photovoltaikanlage
  • Bei Energiespeicheranlagen erfolgt ab dem dritten Betriebsjahr eine Abschreibung in Höhe von 1 % pro Monat. Bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion ist die Abschreibung auf insgesamt 50 % maximiert
  • Zusätzlich entstandene Kosten und Schäden werden im Rahmen umfangreicher Versicherungssummen auf erstes Risiko entschädigt
  • Übernahme des Ertragsausfalls (entgangene Erlöse aus Stromverkauf) bzw. die bei Stromeigenbedarf anfallenden Mehrkosten für den Fremdstrombezug im Rahmen festgelegter Entschädigungsregelungen

Bei der Entschädigungsberechnung wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen bzw. die zeitliche Selbstbeteiligung angerechnet.

Konditionen

Die Versicherungssumme wird aus dem jeweils gültigen Kaufpreis für die Neuanschaffung der versicherten Photovoltaikanlage im Neuzustand (Neuwert) einschließlich der Bezugskosten (z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) gebildet. 

Der Beitrag ist abhängig von der Anlagenleistung (installierte Leistung in kWp) bzw. bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 kWp nach der Höhe der Versicherungssumme.

Tipp

Mit unserer Photovoltaik-Versicherung sind Sie für Sachschäden (Elektronikversicherung) und Vermögensschäden (Ertragsausfall- und/oder Mehrkostenversicherung) für Ihre Photovoltaikanlagen auf Dächern und/oder Fassaden bis 1 Mio.€ Versicherungsneuwert finanziell bestens abgesichert.  

Falls Sie auch Freiflächenanlagen oder Photovoltaikanlagen auf Dächern und/oder Fassaden mit einem Neuwert von über 1 Mio. € betreiben, können wir Ihnen hierfür selbstverständlich ebenfalls individuelle Versicherungskonzepte anbieten.

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvermittler vor Ort über die Risikovorsorge für Ihre Photovoltaikanlage.