Mit dem Einsatz der zunehmend komplizierter werdenden Technik optimieren Sie die Produktionsabläufe in Ihrem Betrieb. Die stationären Maschinen und Anlagen sind teuer und auch empfindlich. Mit der Maschinenversicherung der Allianz Esa schützen Sie sich vor dem Verlust Ihres Investitionskapitals.
Ihre Vorteile im Überblick
Schutz des eigenen Investitionskapitals
Absicherung gegen hohe Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten
Reduzierung der Produktionsausfallzeit im Schadenfall
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Für Ihr Unternehmen bedeutet ein Schaden an den Maschinen nicht nur eine Störung des Produktionsablaufes, sondern sehr oft auch erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, die sich äußerst negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken können.
Wer ist versichert?
Versicherungsnehmer ist der Eigentümer oder Benutzer der Maschine oder maschinellen Anlage.
Was ist versichert?
Versicherbar sind:
Stationäre Maschinen
Maschinelle Einrichtungen
Sonstige technische Anlagen
Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente versicherter Sachen, sofern in der Versicherungssumme enthalten
Gleichartige Ersatz-, Leih- oder Mietmaschinen die anschließend eines ersatzpflichtigen Schadens vorübergehend, während der schadenbedingten Reparatur eingesetzt werden.
Nicht versichert sind:
Werkzeuge aller Art sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen
Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
Wann und wo sind Sie versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Sache.
Versicherungsschutz besteht auf den vereinbarten Betriebsgrundstücken (Versicherungsort). Transport- und Bewegungsrisiken innerhalb eines Betriebsgrundstückes sind mitversichert.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Die Maschinenversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen an den versicherten Sachen (Sachschaden). Es handelt sich dabei um eine Allgefahren-Deckung, die keine Einzelgefahren, wie z.B. nur Böswilligkeit oder Maschinenbruch, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form der Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) versichert, wie Schäden durch:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Zerreißen infolge Fliehkraft
Überdruck (außer Explosion) oder Unterdruck
Sturm, Frost oder Eisgang
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Nicht versichert (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) sind u.a. Schäden durch:
Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
Brand, Bliztschlag, Explosion, Anprall oder Absturtz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seine Ladung
Einbruchdiebstahl und Raub (mitversichert sind jedoch die evt. Folgeschäden daraus)
Kriegsereignisse jeder Art oder Innere Unruhen, Terrorakte*
Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser
betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
*Schäden durch Innere Unruhen und Terrorakte können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.
Welche Kosten sind versichert?
Mitversichert sind bis zu der jeweils vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko
Aufräumungs-, Bergungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
Bewegungs- und Schutzkosten
Mehrkosten für Luftfracht
Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung und Bereitstellung eines Provisoriums
Kosten für Schäden an Gebäuden
Daten
Miet- und Leihkosten oder Kosten für Finanzierungs- und Leasingraten
Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente versicherter Sachen
zu bearbeitende Materialien, wenn diese im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden beschädigt oder zerstört werden.
Leistungsumfang
Der Versicherer leistet, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts und Wertes des Altmaterials, für:
Teilschäden: Die am Schadentag für die Wiederherstellung der beschädigten Sache notwendigen Kosten
Totalschäden: Den Neuwert, wenn der Totalschaden innerhalb von zwei Jahren nach der Erstinbetriebnahme der beschädigten Sache eingetreten ist. Andernfalls den Zeitwert, allerdings mindestens 50 % des Neuwertes, wenn die beschädigte Sache am Schadentag nicht älter als 10 Jahre in Benutzung war.
Besonderheiten
Für jede versicherte Sache gilt ein festgelegter Selbstbehalt, bzw. Mindestselbstbehalt. Zusätzlich kann auch eine prozentuale Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dabei gilt: Je höher die gewünschte Selbstbeteiligung, um so niedriger der Beitrag.
Konditionen
Die Versicherungssumme wird aus dem jeweiligen Kaufpreis im Neuzustand (Neuwert) der versicherten Sachen zuzüglich der Bezugskosten (z.B. Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) gebildet. Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, der Maschinen-/Anlagenart und den individuellen Vereinbarungen.
Mögliche Ergänzungen des Versicherungsschutzes
Sie fragen sich, wie Sie nach einem Teilschaden Ihre teure Anlage wieder zum Laufen bringen? Wie Sie Ihr Investitionskapital schützen? Ihr Versicherungsvermittler vor Ort erstellt Ihnen gerne ein Sicherheitspaket.