Downloads Maschinen- und Kaskoversicherung
Flyer Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare/transportable Geräte
Indexzahlen des GDV für das Jahr 2023
Fahrbare oder transportable Sachen sind Arbeitsmittel, die erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt sind. Bei jedem Auftrag und Einsatz müssen Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Arbeitsmaschinen und Geräte einwandfrei funktionieren.
Ihre Vorteile im Überblick
Für Ihr Unternehmen bedeutet ein Schaden an dem eingesetzten Gerät nicht nur eine Verhinderung oder Einschränkung des durchzuführenden Auftrages, sondern sehr oft auch erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, die sich äußerst negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken können.
Versicherungsnehmer ist der Eigentümer oder Benutzer der fahrbaren oder transportablen Geräte
Nicht versicherte Sachen:
Nur als Folgeschaden sind versichert:
Werkzeuge, Transportbänder, Raupen, Kabel, Kübel, Ketten, Seile, Riemen, Bürsten und Bereifungen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Sache. Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland oder auf einem individuell vereinbarten Betriebsgrundstück/ Einsatzgebiet (Versicherungsort). Transporte (ausgenommen Seetransporte) sind versichert.
Die Maschinen- und Kaskoversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen (Sachschaden). Es handelt sich dabei um eine Allgefahren-Deckung, die keine Einzelgefahren, wie z.B. nur Böswilligkeit oder Brand, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form der Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) versichert, wie Schäden durch:
Sofern vereinbart wird Entschädigung geleistet für Schäden
Nicht versichert (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) sind u.a. Schäden durch:
*Schäden durch Terrorakte können unter bestimmten Voraussetzungen versichert werden
Mitversichert sind bis zu der jeweils vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko
Für jede versicherte Sache gilt ein festgelegter Selbstbehalt, bzw. Mindestselbstbehalt. Zusätzlich kann auch eine prozentuale Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dabei gilt: Je höher die gewünschte Selbstbeteiligung, um so niedriger der Beitrag.
Der Versicherer leistet, abzüglich der vereinbarten Selbstbehalts und des Wertes des Altmaterials, für:
Die Versicherungssumme wird aus dem jeweiligen Kaufpreis im Neuzustand (Neuwert) der versicherten Sachen zuzüglich der Bezugskosten (z.B Verpackung, Fracht, Zölle, Montage) gebildet. Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, der Geräteart und den individuellen Vereinbarungen.
Je nach den individuellen Erfordernissen können die vorgenannten Erstrisikosummen gegen Beitragszuschlag erhöht werden. Soweit der Kunde keine umfangreiche Maschinen- und Kaskoversicherung wünscht, kann der Versicherungsschutz auf eine Kaskodeckung eingeschränkt werden (Ausschluss der inneren Betriebsschäden). Dies geschieht mit der Vereinbarung einer Klausel, mit der der "klassische" Maschinenbruch ausgeschlossen wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Maschinen-Teil-Versicherung (MTV).
Brauche ich die Maschinen- und Kaskoversicherung oder genügt der Kaskoschutz bzw. die MTV-Deckung? Wird auch bei Fahrlässigkeit oder Sabotage gezahlt? Fragen, die Ihnen Ihr Versicherungsvermittler vor Ort gerne persönlich erläutert.