Mit einem Ansprechpartner vor Ort durch einen Versicherungsfachmann bzw. Versicherungsvermittler oder eine Allianz Agentur steht Ihnen bereits bei der Anfrage nach einem Versicherungsvorschlag Beratung direkt dort zur Verfügung, wo Sie Unterstützung benötigen: Innerhalb Deutschlands ganz bequem von zu Hause aus oder vor Ort des deutschen Liegeplatzes Ihres Schiffes. Selbstverständlich gilt dies nicht nur für Ihre Versicherungsanfrage sondern auch für alle anderen Angelegenheiten während der versicherten Zeit. Auch dann, wenn es darauf ankommt, Entscheidungen zu treffen, schnell zu handeln und Hilfe zu gewährleisten, ist ein Ihnen bekannter Ansprechpartner besonders wertvoll.
Sofern Sie in Versicherungsangelegenheiten bisher noch nicht speziell betreut werden, haben Sie auch die Möglichkeit, über unsere Suchmaschine auf unserer Homepage Ihre Allianz Agentur vor Ort auszuwählen. Sofern Sie bisher noch in keinem Kontakt stehen, veranlassen wir gerne eine Kontaktaufnahme, wenn Sie uns hiermit beauftragen. Für Ihre Anfrage lassen Sie uns den Fragebogen im Bereich "Versicherungsvorschlag" bitte ausgefüllt zukommen. Wir veranlassen dann kurzfristig eine Kontaktaufnahme.
Ihr Versicherungsfachmann/Versicherungsvermittler oder Ihre betreuende Allianz Agentur berät Sie auch wenn es um die richtige Absicherung Ihrer Yacht geht. Bitte informieren Sie Ihren Ansprechpartner möglichst umfassend über Ihren anderweitig bestehenden Versicherungsschutz, damit er Ihnen Ihren persönlichen und Ihrem Bedarf angepassten Versicherungsvorschlag unterbreiten kann.
Grundsätzlich halten wir umfassende Versicherungskonzepte für Boote und Yachten bereit. Wir benötigen zunächst einige Angaben zum Boot, zum Verwendungszweck und zum Fahrtgebiet. Diese Angaben sind erforderlich, um eine grundsätzliche Beurteilung vornehmen und um Ihnen die passende Versicherungslösung anbieten zu können.
Es besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht für Boote und Yachten. Dennoch ist es ratsam, nicht auf Versicherungsschutz zu verzichten. Viele Schadenereignisse passieren, ohne dass man selber darauf Einfluss hat oder nehmen könnte. Und längst nicht jeder Schaden, der am eigenen Boot oder an der Yacht entsteht und von einem Dritten verursacht wurde, führt automatisch dazu, dass die Haftpflichtversicherung des Schadengegners zahlt. Denn nach deutschem Recht ist eine Haftung nur dann gegeben, wenn dem Verursacher ein Verschulden nachzuweisen ist.
Die Kaskoversicherung dient zur Absicherung Ihrer eigenen Yacht und kommt außerdem z.B. auch für Bergungskosten, Wrackbeseitigung und Entsorgung auf, sofern diese anfallen. Da die Höhe dieser Kosten erheblich sein und je nach Aufwand teilweise sogar den Wert der Yacht übersteigen können, ist es ratsam, neben der Absicherung des Bootswertes selbst, gegen derartige Aufwendungen geschützt zu sein.
Auch die Haftpflichtversicherung ist, wenn auch keine Pflichtversicherung, von erheblicher Bedeutung. Sie haften als Bootseigner unbegrenzt mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die Sie mit Ihrem Sportboot verursachen, ganz gleich, ob es sich um Personenschäden, Sachschäden, Vermögens- oder Mietsachschäden handelt. Die Haftpflichtversicherung schützt vor unkalkulierbaren Kosten und übernimmt zudem auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Ein Vergleich von Yachtversicherungen gestaltet sich meist als nicht ganz einfach, wenn man sich nicht täglich damit befassen muss. Da die verschiedenen am Markt erhältlichen Versicherungsbedingungen unterschiedliche Leistungen bieten, ist ein Vergleich von Prämien so gut wie nicht möglich. Eine Prämie muss nicht immer besonders günstig sein, wenn dafür aber umfangreiche Leistungen zur Absicherung vorhandener Risiken oder gar besondere Services eingeschlossen sind. Ungeachtet dieser Tatsache, merkt man meist erst im Schadenfall, ob der gewählte Versicherungsschutz die eigenen Erwartungen erfüllt. Bei Allianz Esa können Sie bereits im Vorfeld den Umfang Ihres Versicherungsschutzes innerhalb unserer Produktlinie selbst bestimmen und auswählen. Damit gehen Sie ganz auf Nummer sicher: Sie wissen bereits vorher genau, woran Sie sind.
Für einen Versicherungsvorschlag sind einige Angaben zum Boot und zur Nutzung erforderlich. Je detaillierter und je umfangreicher Sie Ihre Daten angeben, desto leichter fällt es uns, den passenden Versicherungsschutz anzubieten. Insbesondere bei älteren Yachten (ab 25 Jahre) sind Angaben zum Zustand und Fotos (Außen – und ggf. Innenaufnahmen) hilfreich und erforderlich für eine Beurteilung. Einen vorbereiteten Zustandsbeschreibungsbogen können Sie unter der Rubrik Downloads finden oder Sie wenden sich einfach an Ihren Versicherungsfachmann oder Ihre Allianz Agentur. Auch die Versendung von weiteren, eventuell notwendigen Unterlagen, wie z.B. Kaufvertrag, Anschaffungsrechnungen oder Gutachten übernimmt Ihr Vermittler gerne für Sie.
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns eine zeitlich begrenzte vorläufige Deckung, wenn die Zeit für einen Antragsvorgang nicht vorhanden ist. Wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsfachmann oder eine Allianz Agentur - hier kümmert man sich gerne und unverzüglich um Ihr Anliegen.
Es freut uns, wenn unser Angebot Ihren Vorstellungen entspricht und Sie unseren Versicherungsschutz für Ihre Yacht in Anspruch nehmen möchten. Bitte sprechen Sie Ihren Versicherungsfachmann oder Ihre Allianz Agentur an, damit dieser sich um alles kümmern kann. Sofern uns während der Angebotsphase alle geforderten Unterlagen vorlagen, benötigen wir nur noch ein ausgefülltes und von Ihnen unterschiebenes Antragsformular und sofern Sie über eine Allianz Agentur betreut werden, das Beratungsprotokoll der Allianz Agentur.
Der Versicherungsbeginn wird von Ihnen festgelegt und kann frühestens an dem Tag des Antragseingangs bei Allianz Esa in Kraft treten. Die Laufzeit Ihres Vertrages ist mindestens 1 Jahr und gilt von 0 Uhr bis zu dem gleichen Tag des darauffolgenden Jahres um 24 Uhr. Ihr Versicherungsschutz verlängert sich dann um ein weiteres Jahr, wenn eine Kündigung nicht 1 Monat vor der nächsten Hauptfälligkeit schriftlich erfolgt.
Die Allianz Esa Vollkaskoversicherungen (Editionen Komfort, Premium und Platinum) sind sogenannte Allgefahrendeckungen. Das bedeutet: Alles was nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen ist, ist versichert. Diese Deckungsformen bieten größtmögliche Sicherheit.
In der Vollkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung üblich. Diese dient dazu, die Prämie bis zu einer bestimmten Kalkulationsgrenze zu reduzieren. Wie hoch eine realistische Selbstbeteiligung sein kann, hängt von einigen Faktoren ab. Sehr häufig bieten wir verschiedene Staffelungen an. Je nach der gewählten Edition in der Kasko-Produktpalette entfällt jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung bei bestimmten Schadenereignissen wieder.
Die Versicherungssumme soll bei Abschluss des Vertrages dem Wert der Yacht entsprechen. Während die Bestimmung der Versicherungssumme einer werftneuen Yacht meist unproblematisch möglich ist, kommt es bei gebrauchten Yachten immer wieder zu Unsicherheiten, welche Summe angegeben werden soll. Nicht immer muss der Kaufpreis übereinstimmen mit dem tatsächlichen Wert eines Schiffes. Wir empfehlen daher, die Versicherungssumme so anzugeben, dass im Falle eines Totalverlustes eine gleichwertige Yacht erworben werden kann. Dies gilt in besonderem Maße auch bezogen auf das Baujahr, den Umfang und das Alter der Ausrüstung sowie auf den Pflegezustand. Die zugrundeliegende Versicherungssumme im Kaskovertrag hat die Bezeichnung „Feste Taxe“.
Werte verändern sich im Laufe der Zeit. Daher ist es richtig und wichtig, gelegentlich die Versicherungssumme zu überprüfen und die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ob durch Neuanschaffungen und Investitionen eine Erhöhung notwendig ist oder im Laufe der Jahre die Summe an den Marktpreis anzupassen ist: Eine Veränderung kann jederzeit erfolgen. Für eine Erhöhung benötigen wir Kopien von Anschaffungsrechnungen und/oder andere Nachweise - gerne auch aktuelle Außen- und ggf. Innenaufnahmen.
Bei einer Reduzierung empfehlen wir den Wert so festzulegen, dass im Falle eines Totalverlustes die Anschaffung einer gleichwertigen Yacht möglich ist. Gerne stehen wir bei der Festlegung der richtigen Versicherungssumme beratend zur Seite – wir benötigen hierfür detaillierte aktuelle Innen- und Außenaufnahmen und Ihre Beurteilung des Zustandes Ihrer Yacht. Sprechen Sie einfach Ihren Versicherungsfachmann oder Ihre Allianz Agentur auf Ihr Anliegen an.
Grundsätzlich bieten wir Versicherungsschutz in Binnenrevieren, der Nord- und Ostsee, dem Mittelmeer und Kanarischen Inseln. Darüber hinaus ist auch für weitere Fahrtgebiete Versicherungsschutz möglich, dies ist jedoch von einigen individuellen Faktoren abhängig. Bei einer Beurteilung für spezielle Fahrtgebiete spielen neben der Größe und Eignung der Yacht auch individuelle Faktoren eine entscheidende Rolle. Die Infrastruktur und die Wetterverhältnisse sowie besondere Risiken in bestimmten Regionen machen gelegentlich besondere Maßnahmen oder Einschränkungen notwendig. Für eine Anfrage geben Sie Ihrem Versicherungsfachmann oder Ihrer Allianz Agentur bitte möglichst genaue Informationen über Zeit- und Routenplanung.
Ihr Beiboot und auch ein separater Außenborder können im Rahmen Ihres Vertrages mitversichert werden. Wir benötigen hierfür bei Abschluss der Versicherung im Antragsformular lediglich die aktuellen Werte. Selbstverständlich kann der Einschluss z.B. bei nachträglicher Anschaffung auch nachträglich erfolgen.
Das ist ganz einfach möglich. Bitte geben Sie uns für die Kaskoversicherung den aktuellen Wert im Antrag an. Selbstverständlich kann der Einschluss z.B. bei nachträglicher Anschaffung auch nachträglich erfolgen.
Effekten sind persönliche, bewegliche Sachen, welche nicht zur seemännischen und technischen Ausrüstung der Yacht gehören.
Dies können beispielsweise sein: Fotoapparat, Sonnenbrille, Tauch- und Angelausrüstung, ein nicht zur Navigation genutzter Laptop, Straßenbekleidung u.v.m.
Vereinsinterne Segelregatten sind im Rahmen der Kasko- und Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Für anderweitige Regatten, beispielsweise Weltmeisterschaften, internationale Segelwettbewerbe usw. ist eine gesonderte Anfrage für einen Einschluss erforderlich. Die Teilnahme an Motorbootrennen einschließlich der Übungs- und Trainingsfahrten ist generell nicht versicherbar.
Bergungskosten und auch damit unter Umständen im Zusammenhang stehende Kosten für Wrackbeseitigung und Entsorgung des Bootes oder der Yacht sind im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert, wenn diese durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde und die Aufwendungen aufgrund behördlicher Anordnungen entstanden sind. Die maximale Entschädigung richtet sich nach der ausgewählten Edition. Diese Kosten werden bis zur versicherten Höhe - je nach gewählter Edition - generell zusätzlich und über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Der Versicherungsschutz basiert generell auf der privaten Nutzung. Das unentgeltliche Verleihen an Freunde und Bekannte ist mitversichert, da dies keine gewerbliche Nutzung darstellt.
Bei einer gewerblichen Nutzung benötigen wir nähere Informationen zur Nutzungsart, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Es muss ein separater Einschluss erfolgen, damit Versicherungsschutz besteht. Als gewerbliche Nutzung ist beispielsweise zu verstehen die Mitnahme von zahlenden Gästen (Skippercharter), die Vercharterung des gesamten Bootes, Ausbildungsfahrten oder die Nutzung von Booten im Rahmen der Tätigkeiten einer Wassersportstation.
In Ländern, in denen Haftpflicht-Versicherungspflicht besteht, wird von den dortigen Behörden ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung verlangt. Bei der Einreise mit dem Boot bereits am Grenzübergang und im Hafenbüro bei der Anmeldung. Deutsche Haftpflichtversicherungen werden in der Regel im Ausland anerkannt, sofern Sie den dortigen Gegebenheiten, z.B. Einhaltung von Mindestdeckungssummen, entsprechen. Zwecks Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Versicherung erhalten Sie von uns auf Anforderung im Antrag zusammen mit Ihrer Police bzw. in den Folgejahren mit Ihrer Jahresrechnung eine elfsprachige, internationale Haftpflicht-Versicherungsbestätigung. Versicherungspflicht besteht z.B. in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande (für schnelle Boote), Schweiz, Spanien und Ungarn. In allen anderen europäischen Ländern wird die Haftpflichtversicherung empfohlen. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit bitte über die vorhandenen Bestimmungen in Ihrem Reiseland. Unsere Empfehlung: Die Haftpflicht-Versicherungsbestätigung sollten Sie auch im Heimatrevier an Bord haben, damit Sie schnell Ihre Angaben zur Hand haben.
In einigen Mittelmeer-Ländern – u.a. in Italien – besteht Haftpflicht-Versicherungspflicht für motorgetriebene Wasserfahrzeuge.
Seit Herbst 2022 hat der italienische Gesetzgeber die bisher gültigen Mindestversicherungssummen angehoben auf: 6.450.000 EUR für Personenschäden (bisher 6,07 Mio. EUR) - und 1.300.000 EUR für Sachschäden (bisher 1,22 Mio. EUR).
Wer nach Italien einreist oder einen Liegeplatz in italienischen Binnen- oder Küstengewässern hält, sollte daher umgehend seine Haftpflichtversicherung überprüfen und ggf. eine Erhöhung der Versicherungssummen nach der amtlichen Vorgabe bei seinem Versicherungsvermittler veranlassen.
Bei Einreise nach Italien oder zur Vorlage in den Hafenämtern und Marinas muss die Bestätigung einer gültigen Yacht-Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Als Nachweis erhalten Sie als Allianz Esa Kunde die Internationale Versicherungsbestätigung in 11 Sprachen immer zusammen mit Ihrer Beitragsrechnung. Die italienische Sprache ist hier selbstverständlich enthalten.
Der Gesetzgeber möchte den neuen Eigner davor schützen, dass in den ersten Wochen ein Schaden eintritt, bevor er eine Versicherung für das Boot abgeschlossen hat. Der Kaskovertrag geht daher nach den gesetzlichen Regelungen auf den Neuerwerber über. Innerhalb eines Zeitraums von einem Monat kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Die Haftpflichtversicherung ist hiervon nicht betroffen und erlischt mit dem Eigentumsübergang. Sprechen Sie doch mal den Käufer Ihrer Yacht darauf an: Gerne unterbreiten wir bereits vor der Übergabe der Yacht ein Angebot zur Weiterversicherung.
Anders als bei Kraftfahrzeugen, die einheitlich gekennzeichnet sind, fällt bei Booten eine klare Beschreibung häufig schwer, da Boote gleicher Art oder Baureihe teilweise schwer zu beschreiben und zu unterscheiden sind.
Die Sportbootrichtlinie der Europäischen Union (EU) gibt daher seit 1998 vor, dass Wassersportfahrzeuge, Schlauchboote und Jetskis mit einer Länge von 2,5m bis 24 m über eine Rumpfnummer verfügen müssen. Diese Rumpfnummer trägt die Bezeichnung CIN (Craft Identification Number).
Durch die CE-Richtlinie für Sportboote ist die Möglichkeit geschaffen, Wasserfahrzeuge eindeutig zu identifizieren und Vorgaben für Sportboote durch eine CE-Zertifizierung nach den EU-Maßgaben zu vereinheitlichen.
Für Boote, die vor 1998 gebaut wurden und die über keine offizielle Bezeichnung verfügen, ist eine nachträgliche Registrierung möglich.
Ab 2006 gilt diese CE-Vorschrift auch für Boote, die in die EU eingeführt werden. Die EU-Vorschriften werden ebenso auf die vorhandenen außereuropäischen Standards angewendet.
Die Rumpfnummer / CIN befindet sich zumeist rechts am Spiegel des Wasserfahrzeuges und ist je nach Material des Rumpfes einlaminiert oder fest angebracht. Eine Entfernung oder Veränderung ist nicht zulässig und sollte dies vorkommen, so ist besondere Vorsicht geboten.
Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtbootes in der EU ab Baujahr 1998 sollte jeder zukünftige Eigner darauf achten, dass das EU-Zertifikat vom Verkäufer ausgehändigt wird, da dieses den Nachweis für die Zulassung und die Einführung in die EU abbildet.
Auch für die Versicherung bietet die Möglichkeit einer klaren Identifizierung Vorteile, z.B. im Falle eines Wiederauffindens eines zuvor gestohlen gemeldeten Bootes. Damit diese Zuordnung möglich wird, ist es ratsam, die Rumpfnummer gleich bei der Antragsstellung anzugeben.
Die CIN wird dann in die Police bzw. ebenso in die für das Ausland notwendige Haftpflichtbestätigung übernommen. Hierdurch ist es auch dem Eigner jederzeit möglich, den dortigen Behörden gegenüber den vorhandenen Versicherungsschutz eindeutig zu belegen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen und teilen Sie Ihrem Versicherungsvermittler die CIN / Rumpfnummer Ihres Bootes mit, sofern diese noch nicht in Ihrer Police oder in Ihrer aktuellen Haftpflichtversicherungsbestätigung vermerkt ist